Die ordnungsbehördliche Erlaubnis gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten (gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 f TierSchG), wurde mir vom Veterinäramt Bergheim erteilt.
Um noch mehr Wissen zu vermitteln, habe ich nach der Hundetrainerausbildung eine weitere 12-monatige Ausbildung zum Zertifizieren Verhaltensberater erfolgreich absolviert.